BGH, Urteil vom 2025-01-28 - X ZR 87/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2025
- AktenzeichenX ZR 87/22
Der BGH hat entschieden, dass eine Reiseanbieterin aufgrund der Corona-Pandemie keine Entschädigung zahlen muss, nachdem ein Kunde von seinem Reisevertrag zurückgetreten ist. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil die Situation zu dem Zeitpunkt des Rücktritts nicht so war, dass die Reise sicher durchzuführen gewesen wäre.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.