BGH, Beschluss vom 2024-08-21 - VII ZA 3/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.08.2024
- AktenzeichenVII ZA 3/24
In diesem Urteil lehnte der Bundesgerichtshof den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. Ein Gläubiger wollte seine Schulden durch die Zwangsvollstreckung von Pferdesätteln eintreiben, konnte aber die Frist zur Einlegung seiner Rechtsbeschwerde nicht einhalten.
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