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BGH, Beschluss vom 2024-08-13 - VIII ZR 50/24

In diesem Fall hat ein Gericht den Antrag einer Beklagten abgelehnt, einen Notanwalt für ein bestimmtes Verfahren zu bestellen. Die Beklagte konnte nicht nachweisen, dass sie die Beendigung des Mandats mit ihrem Anwalt nicht selbst zu verantworten hatte, weshalb ihre Beschwerde als unzulässig verworfen wurde.

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