BGH, Beschluss vom 2026-02-03 - XI ZR 64/24
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum03.02.2026
- AktenzeichenXI ZR 64/24
In diesem Gerichtsbeschluss wurde entschieden, dass der Wert des Gegenstands für die anwaltlichen Gebühren in einem bestimmten Rechtsfall auf 180.000 Euro festgelegt wurde. Der Fall betrifft die Festlegung von Zinsen für Prämiensparverträge.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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