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BGH, Beschluss vom 2024-07-17 - 2 ARs 78/24

In diesem Urteil geht es um die Zuständigkeit von Gerichten in einer Jugendstrafsache. Das Amtsgericht Eschwege hatte zunächst das Verfahren, gab es aber an das Amtsgericht Erfurt ab, weil der Angeklagte jetzt dort wohnt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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