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BGH, Urteil vom 2026-01-27 - XI ZR 171/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kläger im Streit um Schadensersatz gegen die Beklagte verloren hat. Es wurde festgestellt, dass die Beklagte nicht für eine unzureichende Aufklärung über einen Verkaufsprospekt verantwortlich ist, da die relevanten Fakten im Musterverfahren schon geklärt wurden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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