Compliance & Regulatory Monitor

Berufsbetreuervergütung: Geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses als stationäre Einrichtung; gewöhnlicher Aufenthalt des zivilrechtlich untergebrachten Betroffenen; Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

In diesem Urteil geht es um die Vergütung eines Berufsbetreuers für eine Frau mit psychischen Problemen, die in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht ist. Es wird entschieden, dass diese Abteilung als stationäre Einrichtung zählt und dass die Betreuervergütung von der Staatskasse gezahlt wird, wenn die Person mittellos ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle