Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für erneute Beschlussfassungen über eine bereits geregelte Angelegenheit; Zweitbeschluss über Vorschüsse aufgrund des Wirtschaftsplans; zwischenzeitlicher Eigentumswechsel; ordnungsmäßige Verwaltung
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum20.09.2024
- AktenzeichenV ZR 235/23
In diesem Urteil geht es um die Befugnisse von Wohnungseigentümern, Beschlüsse über bereits geregelte Themen erneut zu fassen. Es wird klargestellt, dass die Wohnungseigentümer auch nach dem Ablauf eines Wirtschaftsjahres neue Beschlüsse über Vorschüsse, die auf einem Wirtschaftsplan basieren, fassen können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.