Duldung der Nutzung eines mit einer Überfahrtbaulast gesicherten Zufahrtweges
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum24.01.2025
- AktenzeichenV ZR 51/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine sogenannte Überfahrtbaulast, die einen Zufahrtsweg sichert, kein zivilrechtliches Wegerecht gibt. Das bedeutet, dass der Eigentümer des begünstigten Grundstücks keinen Anspruch hat, den Zufahrtsweg nutzen zu dürfen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.