BGH, Beschluss vom 2025-01-15 - IX ZB 33/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.01.2025
- AktenzeichenIX ZB 33/24
In diesem Urteil hat das Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag des Schuldners abgelehnt, der den Vorsitzenden Richter ablehnen wollte. Das Gericht entschied, dass der Antrag unzulässig ist, da keine ausreichenden Gründe für eine Befangenheit vorlagen.
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