Möglichkeit eines Ehrenschutzes eines ausländischen Staates wegen eines Beitrags in einem Nachrichtenportal
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.02.2026
- AktenzeichenVI ZR 415/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein ausländischer Staat nicht dieselben rechtlichen Ansprüche auf Ehrenschutz hat wie Privatpersonen in Deutschland. Das bedeutet, er kann keine Unterlassung von beleidigenden Äußerungen verlangen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.