BGH, Beschluss vom 2025-02-05 - VIII ZA 17/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.02.2025
- AktenzeichenVIII ZA 17/23
In diesem Fall hat ein Schuldner versucht, sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu wehren. Er wollte die Anhörungsrüge einreichen, die allerdings als unzulässig abgelehnt wurde, da er seine Gründe nicht ausreichend dargelegt hat.
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