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BGH, Urteil vom 2026-02-24 - VI ZR 416/23

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es darum, dass ein ausländischer Staat keine Ansprüche auf Unterlassung von Äußerungen geltend machen kann, weil das deutsche Recht keinen Schutz für die Persönlichkeitsrechte von Staaten bietet. Der Kläger hat in der Revision nicht gewonnen und muss die Kosten tragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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