Haftung bei Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung: Immaterieller Schadensersatzanspruch eines Mobilfunkkunden wegen Weitergabe personenbezogener Daten durch den Mobilfunkanbieter an die SCHUFA
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2025
- AktenzeichenVI ZR 183/22
In diesem Urteil geht es um einen Mobilfunkkunden, dessen persönliche Daten unrechtmäßig an die SCHUFA weitergegeben wurden. Der Kunde erhielt dafür 500 Euro Schadensersatz, weil die Weitergabe seiner Daten seinen Ruf und seine Kreditwürdigkeit negativ beeinflusste.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.