BGH, Beschluss vom 2026-02-18 - IV ZR 38/25
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum18.02.2026
- AktenzeichenIV ZR 38/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Klägerin nicht mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erfolgreich war. Sie wollte von ihrer Wohngebäudeversicherung Schadenersatz für einen Wasserschaden aus dem Jahr 2011.
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