Bauvertrag: Minderung des Vergütungsanspruchs wegen eines Mangels und Kostenvorschussanspruch wegen dieses Mangels
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum22.08.2024
- AktenzeichenVII ZR 68/22
In diesem Urteil geht es um die Rechte eines Bauauftraggebers, wenn Mängel an einem Bauwerk auftreten. Der Kunde kann sowohl eine Minderung des vereinbarten Preises verlangen als auch einen Vorschuss für die Behebung dieser Mängel.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.