BGH, Beschluss vom 2024-09-11 - III ZR 210/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.09.2024
- AktenzeichenIII ZR 210/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge der Klägerin gegen einen vorherigen Senatsbeschluss abgelehnt wurde. Die Klägerin hatte die Sorge, ihr rechtliches Gehör sei nicht gewahrt worden, weil das Gericht ihre Meinung nicht beachtet hat.
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