BGH, Beschluss vom 2024-10-18 - III ZR 89/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.10.2024
- AktenzeichenIII ZR 89/23
In diesem Beschluss geht es um ein Verfahren des Klägers gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen angeblicher Fehler in einem Gerichtsverfahren zur Rückführung eines Kindes nach Griechenland. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Gerichtskosten für das Rechtsmittelverfahren nicht erhoben werden dürfen, da es zu einem Verfahrensfehler gekommen war, der doppelte Kosten verursacht hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.