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BGH, Beschluss vom 2024-09-24 - VIII ZR 66/24

In diesem Fall hat ein Beklagter eine Anhörungsrüge eingelegt, weil er sich nicht richtig gehört fühlte. Das Gericht hat diese Rüge jedoch als unzulässig abgewiesen, da der Beklagte nicht klar nachweisen konnte, dass seine rechten Ansprüche verletzt wurden.

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