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BGH, Beschluss vom 2024-05-06 - NotZ (Brfg) 2/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Anhörungsrüge eines Klägers zurückgewiesen wurde. Das bedeutet, dass der Kläger mit seinem Anliegen, rechtliches Gehör zu verlangen, keinen Erfolg hatte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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