BGH, Beschluss vom 2024-09-11 - I ZB 54/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.09.2024
- AktenzeichenI ZB 54/24
In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde (eine Art von juristischem Einspruch) gegen einen vorherigen Beschluss des Landgerichts Darmstadt nicht zulässig ist. Außerdem wurde der Antrag auf einen Notanwalt abgelehnt, da die Chancen auf Erfolg als gering eingeschätzt wurden.
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