Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beim steckengebliebenen Bau
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum27.02.2026
- AktenzeichenV ZR 219/24
In diesem Urteil geht es darum, welche Bauarbeiten die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchführen muss, wenn ein Bauvorhaben nicht abgeschlossen ist. Besonders wichtig sind dabei nichttragende Inniewände, Elektroinstallationen und Heizungsanschlüsse für die Wohnungen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.