Erstattung der Flugscheinkosten nach Insolvenz des Luftfahrtunternehmens
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.09.2024
- AktenzeichenIX ZR 246/22
In diesem Urteil ging es um die Erstattung von Flugscheinkosten, nachdem ein Luftfahrtunternehmen Insolvenz angemeldet hat. Der Kläger wollte Geld für seinen annullierten Flug zurückbekommen, doch das Gericht entschied, dass er nur einen Anspruch auf die Quote gemäß dem Insolvenzplan hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.