Gemeindliches Vorkaufsrecht beim Erwerb eines Aneignungsrechts des Landesfiskus
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum19.02.2026
- AktenzeichenV ZB 41/25
Es geht um ein Gerichtsurteil, das klärt, dass eine Gemeinde kein Vorkaufsrecht hat, wenn das Land ein sogenanntes Aneignungsrecht verkauft. Das bedeutet, dass beim Kauf eines solchen Rechts keine Genehmigung von der Gemeinde erforderlich ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.