BGH, Beschluss vom 2025-02-11 - VIa ZR 334/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.02.2025
- AktenzeichenVIa ZR 334/24
In diesem Fall wollte ein Kläger von einem Autohändler Schadensersatz, weil er ein Fahrzeug gekauft hat, das verbotene Abschalteinrichtungen hatte. Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Klägers gegen eine vorherige Entscheidung als unzulässig abgewiesen, weil sein Streitwert unter einem bestimmten Betrag lag.
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