Compliance & Regulatory Monitor

Pflichten und Haftung des faktischen Verwalters; Vertragsübernahme durch Beschluss

In diesem Urteil wird entschieden, dass jemand, der als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, auch wenn er nicht offiziell bestellt wurde, die gleichen Pflichten hat wie ein tatsächlich bestellter Verwalter. Wenn er seine Pflicht verletzt, kann er dafür haftbar gemacht werden.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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