Kompetenzkonfliktverfahren: Streit zwischen Strafvollstreckungskammern über die örtliche Zuständigkeit hinsichtlich der Überprüfung der Fortdauer einer angeordneten Sicherungsverwahrung bei Verlegung des Untergebrachten nach Gutachtenbeauftragung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2026
- Aktenzeichen2 ARs 541/25
In diesem Urteil geht es um einen Streit zwischen zwei Gerichten über die Zuständigkeit, ob das Landgericht Göttingen oder das Landgericht Osnabrück für die Überprüfung der Sicherungsverwahrung eines Verurteilten zuständig ist. Das Gericht in Göttingen bleibt laut Entscheidung zuständig, trotz einer Verlegung des Verurteilten nach Osnabrück.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.