BGH, Beschluss vom 2025-01-21 - X ARZ 2/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.01.2025
- AktenzeichenX ARZ 2/25
In diesem Fall hat ein Antragsteller Prozesskostenhilfe beantragt, um eine einstweilige Verfügung zu erhalten. Diese sollte die Antragsgegnerin dazu verpflichten, eine E-Mail-Adresse und eine Domain wiederherzustellen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.