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BGH, Beschluss vom 2025-01-21 - X ARZ 2/25

In diesem Fall hat ein Antragsteller Prozesskostenhilfe beantragt, um eine einstweilige Verfügung zu erhalten. Diese sollte die Antragsgegnerin dazu verpflichten, eine E-Mail-Adresse und eine Domain wiederherzustellen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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