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BGH, Urteil vom 2024-10-02 - VIa ZR 327/22

In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz bekommen kann, weil er keine Beweise für unzulässige Software in seinem Auto vorgelegt hat. Das Gericht hat das vorherige Urteil aufgehoben, weil es nicht ausreichend geprüft wurde, ob der Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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