Informationspflichten eines Anlagenvermittlers bei Beratung einer Gemeinde mit eigener Kämmerei
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum19.09.2024
- AktenzeichenIII ZR 299/23
1. Worum geht es?\nDer Fall handelt von einem Anlagevermittler, der eine Gemeinde über die Bonität (Zuverlässigkeit) einer Bank informieren sollte, bei der diese eine Geldanlage tätigen wollte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.