BGH, Beschluss vom 2024-09-17 - II ZR 21/23
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum17.09.2024
- AktenzeichenII ZR 21/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gegenvorstellung des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren abgelehnt wurde. Der Streitwert, also der Geldbetrag, um den es in einem rechtlichen Verfahren geht, wurde auf über 4,9 Millionen Euro festgesetzt.
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