BGH, Beschluss vom 2024-09-11 - III ZR 135/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.09.2024
- AktenzeichenIII ZR 135/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klage der Klägerin gegen einen vorherigen Beschluss abgewiesen wurde. Ihre Beschwerde, dass sie nicht ausreichend angehört wurde, wurde als unbegründet angesehen.
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