BGH, Beschluss vom 2025-01-28 - 2 ARs 373/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2025
- Aktenzeichen2 ARs 373/24
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) bezieht sich auf eine Anhörungsrüge, also einen Antrag, der prüft, ob jemand in einem Verfahren nicht ausreichend angehört wurde. Der Antrag wurde abgelehnt, weil der Beschwerdeführer nicht darlegen konnte, dass sein Recht auf Gehör verletzt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.