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BGH, Beschluss vom 2024-09-26 - 5 ARs 15/24

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen einen früheren Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm unzulässig ist. Das bedeutet, dass der Antragsteller nicht erfolgreich gegen die Entscheidung vorgehen konnte, seine Einträge im Bundeszentralregister löschen zu lassen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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