Bestimmung der Beschwer des Rechtsmittelführers
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.09.2024
- AktenzeichenII ZR 223/22
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Beschwerde einer Nebenintervenientin gegen die Entscheidung eines Gerichts unzulässig ist, weil sie nicht beweisen konnte, dass der Wert ihrer Beschwer 20.000 Euro übersteigt. Das Gericht hat die Kosten für das Verfahren auf die Beschwerdeführerin übertragen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.