BGH, Beschluss vom 2026-03-03 - II ZR 129/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.03.2026
- AktenzeichenII ZR 129/24
In diesem Fall hat das höchste Gericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof (BGH), entschieden, dass die Revision der Beklagten abgelehnt wird. Das bedeutet, dass die vorherige Entscheidung eines Oberlandesgerichts nicht geändert wird, weil die Beklagte keine ausreichenden Gründe für eine Überprüfung vorgebracht hat.
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