BGH, Beschluss vom 2024-09-17 - IV ZB 32/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.09.2024
- AktenzeichenIV ZB 32/23
In diesem Gerichtsbeschluss geht es um die Kostenrechnung des Bundesgerichtshofs, gegen die der Schuldner Einspruch eingelegt hat. Der Antrag des Schuldners wurde zurückgewiesen, da seine Argumente nicht ausreichten und er keine gültigen Einwände gegen die Kosten erhob.
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