Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.03.2026
- AktenzeichenXI ZR 4/26
Im Fall hat ein Geschäftsführer einer Firma versucht, die Zwangsvollstreckung einer Bürgschaft zu stoppen. Die Zwangsvollstreckung bedeutet, dass das Vermögen des Geschäftsführers genutzt werden kann, um Schulden zu begleichen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.