Allgemeine Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum25.09.2024
- AktenzeichenIV ZR 350/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung, die den Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten, rechtlich wirksam ist. Das bedeutet, dass diese Verpflichtung nicht unangemessen belastend für den Versicherungsnehmer ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.