(Möglichkeit eines Wohnungseigentümers zur gerichtlichen Klärung von Kostentragungspflichten; Passivlegitimation der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum27.02.2026
- AktenzeichenV ZR 98/25
Es geht darum, dass Wohnungseigentümer in einer Gemeinschaft gerichtlich klären können, wer für bestimmte Kosten aufkommen muss. Auch nach Änderungen im Gesetz haben sie das Recht, solche Fragen vor Gericht zu klären.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.