Notarkostenprüfungsverfahren: Kostenhaftung eines nicht erkennbar geschäftsunfähigen Auftraggebers
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.02.2025
- AktenzeichenIV ZB 37/24
In diesem Urteil ging es um die Frage, ob eine geschäftsunfähige Person für die Kosten eines Notars aufkommen muss, wenn der Notar diese Person nicht als geschäftsunfähig erkennt. Das Gericht entschied, dass die Person in diesem Fall dennoch zahlen muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.