BGH, Beschluss vom 2024-09-30 - II ZB 17/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum30.09.2024
- AktenzeichenII ZB 17/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird festgelegt, wie hoch der Gegenstandswert für die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens ist. Der Wert wurde für bestimmte Kläger auf bis zu 95.000 Euro festgesetzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.