BGH, Beschluss vom 2026-03-02 - AnwZ (Brfg) 37/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.03.2026
- AktenzeichenAnwZ (Brfg) 37/25
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde der Antrag eines Anwalts abgelehnt, seine Berufung gegen einen Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zuzulassen. Der Widerruf erfolgte wegen Vermögensverfalls, da der Anwalt viele Schulden hatte und seine finanziellen Verhältnisse nicht in Ordnung waren.
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