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BGH, Beschluss vom 2024-09-19 - IX ZA 16/23

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Klägers gegen einen vorangegangenen Beschluss nicht erfolgreich war. Der Kläger hatte beanstandet, dass sein rechtliches Gehör verletzt wurde, weil sein Vorbringen im Berufungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

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