(Vorliegen eines Sachmangels bei Feuchtigkeit im Keller; Sachmangel bei einem bloßen Mangelverdacht)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum26.02.2026
- AktenzeichenV ZR 83/25
In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Käufer von Immobilien wegen Feuchtigkeit im Keller Schadensersatz verlangen kann. Ein bloßer Verdacht auf Mängel reicht nicht aus, um einen Sachmangel zu begründen, außer es handelt sich um besonders schwerwiegende Probleme, wie z.B.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.