(Anspruch auf Genehmigung eines Nachtrags zu einer Teilungserklärung aus einer in einem Bauträgervertrag geregelten Mitwirkungsverpflichtung bei Unwirksamkeit einer Klausel)
- ArtUrteil
- BrancheImmobilien
- Datum23.01.2026
- AktenzeichenV ZR 91/25
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Klausel in einem Bauträgervertrag, die Käufer zwingt, Änderungen an der Teilungserklärung zuzustimmen, unwirksam ist, wenn nicht klar ist, dass dafür triftige Gründe vorliegen müssen. Dies bedeutet, dass Käufer rechtlich nicht verpflichtet werden können, diesen Änderungen ohne triftigen Grund zuzustimmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.