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BGH, Beschluss vom 2026-03-25 - II ZR 113/23

In diesem Gerichtsbeschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Anhörungsrüge des Klägers, der um eine Neuprüfung seines Falls bat, abgelehnt wurde. Es wurde festgestellt, dass der Kläger keine neuen Informationen vorgebracht hat, die die ursprüngliche Entscheidung ändern könnten.

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