BGH, Urteil vom 2025-03-04 - VIa ZR 1222/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.03.2025
- AktenzeichenVIa ZR 1222/22
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Kläger einen Schadensersatzanspruch gegen den Autohersteller haben könnte, weil sein Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Die vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts wurde teilweise aufgehoben, und der Fall wird zurück zur neuen Verhandlung geschickt.
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