Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Notwendige Kontrolle des Fristenkalenders bei elektronischer Kalenderführung - Wiedereinsetzung, elektronischer Fristenkalender
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.09.2024
- AktenzeichenIII ZB 82/23
In diesem Urteil geht es darum, dass eine Klägerin ihre Berufungsfrist verpasst hat und sich nun darauf beruft, dass ein Fehler im elektronischen Kalender ihrer Kanzlei dafür verantwortlich war. Das Gericht entschied, dass sie selbst dafür verantwortlich ist, ihre Fristen zu kontrollieren, auch wenn sie ein elektronisches System benutzt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.