BGH, Urteil vom 2025-03-04 - VIa ZR 160/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.03.2025
- AktenzeichenVIa ZR 160/22
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kläger keinen Schadensersatz erhalten kann, weil er nicht beweisen konnte, dass die Beklagte unzulässige Abschalteinrichtungen in ihrem Fahrzeug vorsätzlich und sittenwidrig eingebaut hat. Der Fall wird jetzt zurück an das Berufungsgericht geschickt, um die Sache nochmal zu prüfen.
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